Sowohl die Menschenrechtsverträge der UNO als auch regionale Menschenrechtsabkommen wie zum Beispiel die afrikanischen Menschenrechtsverträge verbieten FGM/C. Sie verpflichten die Staaten, den Schutz von Frauen und Mädchen vor Genitalbeschneidung durch Prävention, Hilfe an die Opfer und Verfolgung und Bestrafung der Täterinnen und Täter zu gewährleisten.
FGM/C ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Sie verletzt das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit sowie das Recht auf Gesundheit. Die Praktik stellt eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt und eine Diskriminierung von Frauen und Mädchen dar.
Das Verbot von FGM/C ergibt sich bereits aus den zentralen Menschenrechtsverträge der UNO, insbesondere aus dem Verbot grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, wie es zum Beispiel im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte oder im Übereinkommen gegen Folter formuliert ist. Das Recht auf Gesundheit ist durch den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte garantiert. Die erwähnten Rechte werden darüber hinaus durch das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und das Übereinkommen über die Rechte des Kindes geschützt.
Nicht nur die Menschenrechtsabkommen auf UNO-Ebene, sondern auch die auf regionaler Ebene verpflichten die Staaten, FGM/C zu bekämpfen.
Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11. Mai 2011, die sogenannte «Istanbul-Konvention», verbietet die Verstümmelung weiblicher Genitalien explizit (siehe Art. 38 Istanbul-Konvention). Die Istanbul-Konvention ist von den meisten Staaten des Europarates ratifiziert worden. Die Schweiz hat die Istanbul-Konvention am 11. September 2013 unterzeichnet und am 14. Dezember 2017 ratifiziert. Am 1. April 2018 ist das Übereinkommen in der Schweiz in Kraft getreten.
Das Übereinkommen des Europarates und der aktuelle Ratifizierungsstand des Übereinkommens
Netzwerk Istanbul Konvention
Der Brauch der weiblichen Genitalbeschneidung wurde auch auf politischer Ebene, zum Beispiel im Rahmen internationaler Konferenzen wie dem 4. Weltfrauenkonferenz in Beijing 1993 oder der Weltbevölkerungskonferenz 1995 in Kairo, bekämpft. 2012 wurde weibliche Genitalbeschneidung erstmals von der UN-Generalversammlung verurteilt.