6. Februar: Internationaler Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung

Medienmitteilung zum internationalen Tag der Nulltoleranz gegen weibliche Genitalverstümmelung

Mädchen vor weiblicher Genitalbeschneidung schützen. Eine zentrale Rolle spielen dabei die Migrantinnen und Migranten, die mit ihrer Sensibilisierungsarbeit in den Gemeinschaften einen wichtigen Beitrag zur Prävention leisten.

In der Schweiz geht man von ungefähr 15'000 Mädchen und Frauen aus, die von einer Bescheidung betroffen oder bedroht sind. Betroffene brauchen eine gute Gesundheitsversorgung, gefährdete Mädchen müssen geschützt werden. Weibliche Genitalbeschneidung gilt international als eine Menschenrechtsverletzung. In der Schweiz ist sie verboten und ein Offizialdelikt. Doch um Bescheidungen verhindern zu können, braucht es mehr als ein Verbot.

Weitere Auskünfte:

Nadia Bisang und Denise Schwegler, Projektverantwortliche Prävention Mädchenbeschneidungen, Caritas Schweiz, Tel.: 041 419 23 55, E-Mail: nbisang@caritas.ch; dschwegler@caritas.ch

6. Februar: Internationaler Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung

Dokumente/Links


https://www.maedchenbeschneidung.ch/netzwerk/aktuelles/artikel/6-februar-internationaler-tag-gegen-weibliche-genitalverstuemmelung

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06.02.2018