Weibliche Genitalbeschneidung (FGM/C) ist in der Schweiz verboten und wird mit Gefängnis bestraft. Wie wird das Verbot in der Praxis umgesetzt? Wie steht es um den Kindesschutz? Unser Netzwerk bietet Fachpersonen (auch JuristInnen) und Betroffenen Beratung und Unterstützung bei rechtlichen Fragen an.
Das Schweizer Strafgesetz verbietet die Beschneidung weiblicher Genitalien (Art. 124 StGB). Im Februar 2019 hat das Bundesgericht erstmals eine strafrechtliche Verurteilung durch ein kantonales Gericht bestätigt.
In der Praxis ist das Verbot jedoch nicht einfach umzusetzen. Auch über das Strafrecht hinaus ergeben sich für Fachpersonen, die mit dem Thema FGM/C in Berührung kommen, juristische Fragen, beispielsweise bezüglich Kindesschutz, zum Asyl- und Ausländerrecht oder zu Opferhilfeansprüchen. Das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz lädt JuristInnen und AnwältInnen sowie andere Fachpersonen dazu ein, bei Bedarf die Erfahrung des Netzwerkes mit juristischen Fragestellungen in Anspruch zu nehmen.
Das Netzwerk ist sehr interessiert an Hinweisen zu aktuellen Gerichtsfällen in der Schweiz und im Ausland.
Kontakt: info@maedchenbeschneidung.ch
Weiterführende Informationen: https://www.maedchenbeschneidung.ch/netzwerk/maedchenbeschneidung/recht-und-gesetz/
https://www.maedchenbeschneidung.ch/netzwerk/aktuelles/artikel/beratung-bei-rechtlichen-fragen-fuer-fachpersonen-auch-juristinnen-und-betroffene
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