Im Grossen Rat des Kantons Bern wurde ein Vorstoss angenommen, der den Regierungsrat dazu verpflichtet, umfassend zu analysieren, wie die Istanbul-Konvention auf kantonaler Ebene umgesetzt werden kann.
Das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz ist sehr erfreut darüber, dass der Kanton Bern aufgrund des Vorstosses im Grossen Rat nun verpflichtet ist, die Umsetzung aller vier Pfeiler der Istanbul-Konvention* – Prävention, Strafverfolgung, Gewaltschutz und umfassende Koordination des Vorgehens – genau zu analysieren und zu definieren, wo welche Massnahmen nötig sind, um Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt zu reduzieren. FGM/C (Female Genital Mutilation/Cutting, weibliche Genitalbeschneidung) ist eine explizit erfasste Gewaltform in der Istanbul Konvention.
Das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung arbeitet überregional und bietet dem Kanton Bern bei Bedarf seine fachliche Expertise im Bereich FGM/C an. Es ist auch Mitglied im Netzwerk Istanbul-Konvention.
* Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Mehr Informationen: siehe weiter unten.
Text zum Vorstoss im Grossen Rat des Kantons Bern (PDF)
Konventionstext der Istanbul Konvention
https://www.maedchenbeschneidung.ch/netzwerk/aktuelles/artikel/der-kanton-bern-macht-vorwaerts-mit-der-istanbul-konvention
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