Ein Jahr Schutzbrief gegen Mädchenbeschneidung: Erfahrungen und Herausforderungen

Vor einem Jahr wurde ein bedeutender Schritt im Engagement gegen weibliche Genitalbeschneidung (FGM/C) unternommen: Der Schutzbrief gegen Mädchenbeschneidung wurde veröffentlicht. Welche Erfahrungen sind seither damit gemacht worden?

Der Schutzbrief – herausgegeben 2024 vom Staatssekretariat für Migration SEM und dem Bundesamt für Gesundheit BAG – informiert über die Strafbarkeit von weiblicher Genitalbeschneidung und enthält Hinweise zu Hilfsangeboten. Er soll Mädchen und Familien unterstützen, sich dem gesellschaftlichen und familiären Druck in den Herkunftsländern entgegenzustellen, etwa während Auslandsreisen. Zudem kann er als Hilfsmittel im Rahmen von Präventionsgesprächen eingesetzt werden.

Auch Lea Ming nutzt den Schutzbrief im Rahmen von Gesprächen mit werdenden oder frischgebackenen Eltern. Sie arbeitet als Beraterin bei der Fachstelle elbe, einer regionalen Anlaufstelle des Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung Schweiz. Der Schutzbrief biete bei Beratungen zu FGM/C insbesondere eine Diskussionsgrundlage, so Ming. Hilfreich sei dabei die Verfügbarkeit des Schutzbriefes in verschiedenen Communitysprachen: «Dies ermöglicht, dass die Eltern die Möglichkeit haben, die Informationen zuhause in Ruhe nochmals durchzulesen». 

Omayma el Tahir, Multiplikatorin beim Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz, verwendet den Schutzbrief im Rahmen von Präventionsveranstaltungen zum Thema Frauengesundheit. Die Anlässe finden mit Frauen aus den betroffenen Communities statt. Der Schutzbrief beschreibe die gesetzliche Lage in der Schweiz auf verständliche Weise, so El Tahir. Dies sei insbesondere im Vorfeld der Ferienzeiten hilfreich. Laut Gesetz (Art. 124 StGB) ist weibliche Genitalbeschneidung nämlich auch strafbar, wenn sie im Ausland durchgeführt wird. 

Der Einsatz des Schutzbriefes ist allerdings nicht selbsterklärend: Auf Anregung von mehreren Fachpersonen ist das Netzwerk derzeit daran, ein begleitendes Manual zu erarbeiten. Zudem wird bei konkreten Gefährdungssituationen dringend empfohlen, sich nicht auf den Schutzbrief zu stützen, sondern sich zuerst bei der nationalen Anlaufstelle oder einer der regionalen Anlaufstellen des Netzwerkes beraten zu lassen.  

Der «Schutzbrief gegen Mädchenbeschneidung» existiert auf Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Amharisch, Arabisch, Somali sowie Tigrinja und kann als PDF oder in gedruckter Form via Website des Bundesamts für Gesundheit bezogen werden: www.stop-fgm.admin.ch 

Ein Jahr Schutzbrief gegen Mädchenbeschneidung: Erfahrungen und Herausforderungen

Dokumente/Links


https://www.maedchenbeschneidung.ch/netzwerk/aktuelles/artikel/ein-jahr-schutzbrief

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03.06.2025