Faktenblatt: Kostenübernahme des interkulturellen Dolmetschens durch Krankenkassen

Welche Dolmetschdienstleistungen können über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgerechnet werden? Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat im März 2019 ein neues Faktenblatt dazu publiziert.

Ist professionelles interkulturelles Dolmetschen für die Ausführung einer medizinischen Untersuchung oder Behandlung sowie für deren therapeutischen Erfolg unabdingbar und können die versicherten Personen keinen Dolmetschenden zur Verfügung stellen, können die Kosten für das Dolmetschen als integrierter Teil der medizinischen Leistung betrachtet werden.

Im stationären Bereich empfiehlt die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), die Kosten für Übersetzung- und Dolmetscherdienste in den Spitälern den OKP-pflichtigen Leistungen zuzurechnen und somit in die Berechnung der Fallpauschalen einfliessen zu lassen (Empfehlungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung: Ermittlung der effizienten Spitäler nach Art. 49 Abs. 1 KVG vom März 2018). Im ambulanten Bereich, der von den Kantonen nicht mitfinanziert wird, sieht die geltende Tarifstruktur keine entsprechende Tarifposition vor.

Faktenblatt: Kostenübernahme des interkulturellen Dolmetschens durch Krankenkassen

Dokumente/Links


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11.04.2019