Finanzhilfen für die Aktivitäten des Netzwerks

Bildquelle: Website des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, Finanzhilfen

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG hat unserem Gesuch um Finanzhilfen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Häuslicher Gewalt in diesem Februar stattgegeben. Wir freuen und bedanken uns!

Weibliche Genitalbeschneidung FGM/C ist eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt. In der Istanbul Konvention, welche auch von der Schweiz ratifiziert worden ist, wird diese Gewaltform explizit als solche aufgeführt.

Das EBG vergibt in diesem Kontext zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt seit dem 1. Januar 2021 Finanzhilfen für Projekte und Organisationen, die sich der Prävention und Vernetzung widmen.

Mit dem Ziel, mit präventiven Massnahmen das Wissen und die Handlungskompetenzen rund um FGM/C in der Schweiz zu stärken und nachhaltig zu verankern, wird das Netzwerk entsprechend seine Aktivitäten im Austausch mit Fach- und Schlüsselpersonen weiter ausbauen und Menschen aus den betroffenen Communities bei der Prävention und Bekämpfung noch mehr einbeziehen.  

Wir freuen uns über die neue Auftraggeberin (EBG), die sich den bisherigen Bundesämtern anschliesst: Das Netzwerk wird seit 2016 durch das Bundesamt für Gesundheit BAG und das Staatssekretariat für Migration in seinen Aktivitäten massgeblich unterstützt.

https://www.maedchenbeschneidung.ch/netzwerk/aktuelles/artikel/finanzhilfen-fuer-die-aktivitaeten-des-netzwerks

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03.05.2022