Gerichtsfall betreffend FGM/C in Baden AG

Am 14. Februar 2023 wurde im Kanton Aargau das schweizweit zweite Urteil aufgrund Zuwiderhandlung gegen Art. 124 StGB – Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung – gefällt. (Wir hatten bereits am 21. Februar 2023 online unseren Kommentar dazu veröffentlicht.) Anders als beim Bundesgerichtsurteil von 2019 kam es dieses Mal zu einem Freispruch der Beschuldigten.

Das Bezirksgericht Baden verhandelte vor einigen Monaten den Fall eines somalischen Elternpaares, dem vorgeworfen wurde, seine fünf Töchter vor Einreise in die Schweiz genital beschnitten zu haben. Es handelt sich seit Inkrafttreten von Art. 124 StGB im Jahr 2012 erst um den zweiten Fall, der vor einem Schweizer Gericht verhandelt worden ist. Das Verfahren endete mit einem Freispruch. Dieser erfolgte hauptsächlich deshalb, weil die Tatumstände nicht restlos geklärt werden konnten, insbesondere die Frage, ob die Beschneidungen vor oder nach Inkrafttreten von Art. 124 StGB stattgefunden hatten. Dies verdeutlicht die Schwierigkeiten des weiten Anwendungsbereiches von Art. 124 StGB: Die Beweisführung im Herkunftsland ist äusserst schwierig, wenn die Tat vor Einreise in die Schweiz stattgefunden hat.

Das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz, welches das strafrechtliche Verbot befürwortet, würde daher eine kritische Prüfung des im europäischen Vergleich einmalig weiten Geltungsbereiches von Art. 124 StGB begrüssen. 

Gerichtsfall betreffend FGM/C in Baden AG

Dokumente/Links


https://www.maedchenbeschneidung.ch/netzwerk/aktuelles/artikel/gerichtsfall-betreffend-fgmc-in-baden-ag

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06.06.2023