Dies hat GREVIO, die Expert*innengruppe für die Überprüfung der Istanbul-Konvention (Abkommen gegen Gewalt an Frauen und Häuslicher Gewalt), während fast zweier Jahre untersucht. Am 15.11.22 hat das Gremium nun seinen Bericht für die Schweiz veröffentlicht. Fazit: Die Schweiz erfüllt die Anforderungen der Istanbul Konvention nur ungenügend. Dies gilt auch für den Schutz und die Versorgung von FGM/C-Betroffenen.
GREVIO, zuständig für das Monitoring der Istanbul Konvention, publizierte Mitte November seinen ersten Bericht zum Stand der Umsetzung der Istanbul Konvention und seine Empfehlungen an die Schweiz.
In ihrem Bericht begrüssen die Expert*innen zwar die gesetzlichen Grundlagen und bereits bestehenden Massnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt, erachten sie aber als nicht ausreichend und zu wenig nachhaltig. Zudem wird die dürftige Datenlage bemängelt und die Durchführung von weiteren Studien zu den verschiedenen Formen von Gewalt dringend empfohlen.
In Bezug auf die Angebote für FGM/C-Betroffene und -Bedrohte sowie bezüglich der Sensibilisierung von Fachpersonen werden die grossen kantonalen Unterschiede bedauert. Und die Schweiz wird für das Fehlen einer langfristigen Perspektive kritisiert, was die mangelnde nachhaltige Finanzierung der Arbeit des Netzwerkes gegen Mädchenbeschneidung Schweiz einschliesst. Auch im Bereich Asyl und Opferhilfe werden Defizite ausgemacht. Zudem beurteilt GREVIO kritisch, dass Art. 124 StGB sehr weit gefasst ist und die Verstümmelung weiblicher Genitalien unter Strafe stellt, selbst wenn die Tat vor Einreise in die Schweiz geschehen ist.
https://www.maedchenbeschneidung.ch/netzwerk/aktuelles/artikel/grevio-bericht-wie-gut-bekaempft-und-verhindert-die-schweiz-gewalt-gegen-frauen-und-haeusliche-gewalt
URL in die Zwischenablage kopieren