Harmonisierung der Strafrahmen: Mindeststrafe bei Verstoss gegen Art. 124 StGB fällt weg

Die Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht beeinflusst auch Art. 124 StGB. Künftig wird die Tat ausschliesslich mit Freiheitsstrafe bestraft.

Das Parlament hat in einem aufwändigen Prozess im Strafgesetzbuch, im Militärstrafgesetz und im Nebenstrafrecht bestimmte Strafdrohungen geändert. So sollen künftig die Strafdrohungen besser aufeinander abgestimmt sein. Die Harmonisierung der Strafrahmen bedeutet insbesondere eine Erhöhung der Mindeststrafe bei Gewaltdelikten. Dies betrifft auch Art. 124 StGB, welcher die Verstümmelung weiblicher Genitalien unter Strafe stellt: Neu wird ein Verstoss gegen Art. 124 mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft – die Sanktionierung mit einer Geldstrafe, wie dies vorher möglich war, entfällt. Dies bedeutet, dass bei einem Schuldspruch neu zwingend eine bedingte oder unbedingte Gefängnisstrafe ausgesprochen wird.

Die geänderten Bestimmungen sind seit dem 1. Juli 2023 in Kraft.

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Harmonisierung der Strafrahmen: Mindeststrafe bei Verstoss gegen Art. 124 StGB fällt weg

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25.07.2023