Das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz beschäftigt sich zurzeit als eine von zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen mit der Erarbeitung des Schattenberichtes für das Monitoring der Istanbul Konvention.
Die Schweiz hat 2017 die Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) ratifiziert. Die Konvention ist rechtsverbindlich und die Signatarstaaten sind verpflichtet, regelmässig Rechenschaft über deren Umsetzung abzulegen.
Im Falle der Schweiz sind der Staatenbericht sowie der sogenannte Schattenbericht der Zivilgesellschaft zuhanden eines unabhängigen Expertengremiums (GREVIO) im Juni 2021 fällig. Auch das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung ist aufgefordert, seine Erfahrungen und Forderungen in diesem Schattenbericht einzubringen.
Weibliche Genitalverstümmelung ist eine von der Istanbul Konvention explizit erfasste Gewaltform, zu deren Ächtung und Bekämpfung sich die Schweiz ausdrücklich bekannt hat. Der Schattenbericht der NGO’s ist ein wichtiges Element im Monitoringprozess und bietet die Chance, auf Lücken in Versorgung, Prävention und Schutz aufmerksam zu machen sowie die Schweiz mit Nachdruck an ihre Verpflichtungen im Rahmen der Istanbul Konvention zu erinnern.
https://www.maedchenbeschneidung.ch/netzwerk/aktuelles/artikel/istanbul-konvention-berichterstattung-in-vorbereitung
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