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22.08.2023

Keine Hilfe für Gewaltbetroffene mit Tatort Ausland

Bildquelle: Pixabay

Gewaltbetroffene Personen mit Tatort Ausland sollen keine Unterstützung durch die Opferhilfe erhalten. Dies hat die Rechtskommission des Ständerates am 15. August entschieden. Ein Entscheid, der auch Folgen für Mädchen und Frauen hat, die von FGM/C betroffen sind.

Die Opferhilfe leistet Hilfe für Personen, die Opfer einer Straftat wurden: Beratung, rechtliche und psychologische Hilfe sollen Betroffene dabei unterstützen, die Folgen einer Straftat zu bewältigen Gewaltbetroffene Personen mit Tatort Ausland können derzeit nur Hilfe beantragen, wenn sie zum Tatzeitpunkt Wohnsitz in der Schweiz hatten. Damit werden Migrant*innen von der Opferhilfe ausgeschlossen, welche vor Einreise in die Schweiz Opfer einer Gewalttat wurden. Das gilt auch für Mädchen und Frauen, die im Herkunftsland beschnitten wurden.

Dieser unhaltbare Umstand sollte nun mittels einer Gesetzesänderung verhindert werden. Ein entsprechender Antrag wurde jedoch am 15. August von der Rechtskommission des Ständerates abgelehnt. Ein unverständlicher Entscheid mit weitreichenden Folgen für Betroffene, der auch gegen die Istanbul-Konvention verstösst. Um so wichtiger ist es nun, dass die Nationalrät*innen den Handlungsbedarf erkennen und eine Lösung zur Behebung dieser Ungleichbehandlung erarbeiten.