Viele Fachpersonen im Asylbereich sind mit Mädchen und Frauen konfrontiert, welche von einer FGM/C betroffen oder hiervon gefährdet sind. Umso wichtiger ist eine ausreichende Sensibilisierung zur Thematik, weswegen das Netzwerk die Zusammenarbeit mit Fachorganisationen und Fachstellen aus dem Asylbereich verstärkt hat.
Seit mehreren Monaten hat das Netzwerk verschiedene Fachinputs und Austausche für Rechtsberatungsstellen, aber auch für Mandatsträgerinnen von verschiedenen Asylregionen durchführen können. Dies führte zu einer engeren Kooperation mit Organisationen wie etwa SOS Ticino, welche gemeinsam mit Caritas Schweiz das Mandat der Rechtsvertretung in der Asylregion Tessin und Zentralschweiz haben bzw. mit der der RBS, die für die Asylregionen Zürich und Bern zuständig sind. Ebenfalls wurden die Teams der Rechtsberatungsstellen Asyl- und Ausländerrecht von Caritas Schweiz geschult, eine Weiterbildung der Rechtsvertreter*innen der Asylregion Westschweiz ist im Frühsommer geplant.
Die engere Zusammenarbeit ist äusserst erfreulich und sinnvoll. Denn Asylfachpersonen fungieren oftmals als Türöffner*innen und verschaffen Betroffenen den Zugang zu Hilfsangeboten. Dies ermöglicht, dass Betroffene zeitnah nach ihrer Ankunft in der Schweiz medizinische und psychosoziale Unterstützung erhalten. Zudem können die Beraterinnen der nationalen Anlaufstelle des Netzwerkes im Asylverfahren unterstützend zur Seite stehen – etwa wenn es darum geht, FGM/C als geschlechtsspezifischen Fluchtgrund geltend zu machen. Die Beraterinnen redigieren beispielsweise Berichte zur Situation in den Herkunftsländern, welchedem SEM zur Verfügung gestellt werden können.
https://www.maedchenbeschneidung.ch/netzwerk/aktuelles/artikel/kooperation-asylorganisationen
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