Mit Inkrafttreten der Istanbul-Konvention sind die Kantone verpflichtet, im Bereich Prävention, Opferschutz und Bildung Massnahmen zu ergreifen – auch zu FGM/C. Für regionale Anlaufstellen ist diese Verpflichtung eine wichtige Grundlage und Referenz, um Finanzierungsbedarf für neue Projekte zu FGM/C noch besser begründen zu können.
Im Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention) wird FGM/C explizit als Gewaltform erfasst. In den kantonalen Umsetzungskonzepten wird FGM/C als spezifische Gewaltform oftmals nur am Rande erwähnt. Nichtsdestotrotz können mithilfe der Istanbul-Konvention neue Projekte aufgegleist und deren Finanzierung zumindest teilweise gewährleistet werden.
So zuletzt geschehen im Kanton Aargau: Aufgrund der Istanbul-Konvention wurde im Kanton Aargau ein Mandat an Sexuelle Gesundheit Aargau (seges) vergeben, um die Sensibilisierung von Fachpersonen im Gesundheitsbereich zu FGM/C voranzutreiben. Sibylle Ming, langjährige Beraterin und Projektleiterin FGM/C der Fachstelle, ist für die Umsetzung verantwortlich. Sie steht für Rückfragen seitens anderer regionaler Anlaufstellen gerne zur Verfügung.
Das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz steht allen Kantonen gerne für einen Austausch zu Möglichkeiten und Vorgehensweisen beratend zur Verfügung. Melden Sie sich bei uns: info@maedchenbeschneidung.ch
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