Neuer Leitfaden für Fachpersonen zum Thema FGM/C & Kindesschutz

Weibliche Genitalbeschneidung (FGM/C) ist eine Form von innerfamiliärer, körperlicher Gewalt und stellt eine Kindeswohlgefährdung dar. Was dies konkret im Kontext Kindesschutz heisst, zeigt ein neuer Leitfaden: Dieser vermittelt die wichtigsten Infos zum Thema, beschreibt Risikofaktoren und bietet praxisbezogene Hilfestellung für konkrete Fälle.

Grundsätzlich gestaltet sich der Umgang mit FGM/C analog zu anderen Formen von Gewalt an Kindern. Bei FGM/C kommt hinzu, dass es eine sehr spezifische Form von Kindeswohlgefährdung ist und es dessen Spezifika zu berücksichtigen gilt: Es gelten andere Risikofaktoren als bei anderen Formen von innerfamiliärer Gewalt. Die Gefährdung geht zwar auch hier von Personen aus der Familie bzw. dem sozialen Nahbereich des Mädchens aus. FGM/C kann jedoch als isolierte Gefährdungssituation vorkommen, ohne dass es weitere Anhaltspunkte für Gewalt oder Missbrauch in der Familie gibt. Erschwerend kommt bei gewissen Fällen ein transnationaler Aspekt hinzu.
 

Der Leitfaden erscheint am 6. Februar 2020. Er will Fachpersonen zu FGM/C im Kontext Kindesschutz sensibilisieren und praxisbezogene Hilfestellungen für konkrete Fälle bieten. Er richtet sich einerseits an Fachpersonen, die im Bereich Kindesschutz tätig sind und mehr wissen möchten über FGM/C als eine spezifische Form von Kindeswohlgefährdung. Andererseits wendet sich der Leitfaden auch an Fachpersonen aus anderen Bereichen, die in ihrem Berufsalltag mit von FGM/C betroffenen oder gefährdeten Mädchen und Frauen zu tun haben und mehr wissen möchten über das Thema Kindesschutz. Ziel des Leitfadens ist es, aufzuzeigen, wie gefährdete Mädchen vor einer Beschneidung geschützt werden können.

Dieser Leitfaden wurde vom Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz in Zusammenarbeit mit UNICEF Schweiz und Liechtenstein sowie Kinderschutz Schweiz erarbeitet.

https://www.maedchenbeschneidung.ch/netzwerk/aktuelles/artikel/neuer-leitfaden-fuer-fachpersonen-zum-thema-fgmc-kindesschutz

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04.02.2020