Fünf Jahre nach der Einführung des Straftatbestandes von FGM/C im portugiesischen Rechtssystem wurde in Portugal erstmals eine junge Mutter dafür verurteilt, ihre Tochter auf einer Auslandsreise einer genitalen Beschneidung unterzogen zu haben.
In Portugal wurde anfangs diesen Jahres eine 21-jährige Mutter für schuldig befunden, 2019 auf einer Reise in Guinea-Bissau eine genitale Beschneidung an ihrer anderthalbjährigen Tochter veranlasst zu haben.
Das Urteil löste bei zivilgesellschaftlichen Organisationen eine grosse Debatte aus. Während die Notwendigkeit der Strafbarkeit von FGM/C nicht in Abrede gestellt wurde, so tauchten andere Fragen auf: Warum etwa wurde die junge Mutter während ihrer Schwangerschaft und Geburt nie auf das Thema angesprochen, da Guinea-Bissau zu jenen Ländern gehört, in denen FGM/C nach wie vor weit verbreitet ist? Wurde überhaupt erkannt, dass die Mutter selbst als Kind beschnitten worden war? Im Zuge des Urteils forderten NGO’s die verstärkte Sensibilisierung von Fachpersonen und die vermehrte Präventionsarbeit in den Migrationsgemeinschaften.
Das Engagement der NGO’s hat Wirkung gezeigt: Die im Januar 2021 verhängte Haftstrafe wurde im Juli vom Berufungsgericht auf Bewährung ausgesetzt. Begründet wurde dies mit dem jungen Alter der Mutter, dem Kindeswohl und dem hohen Druck, der seitens der Familie ausgeübt worden war.
https://www.maedchenbeschneidung.ch/netzwerk/aktuelles/artikel/portugal-fgmc-urteil-loest-debatte-in-der-zivilgesellschaft-aus
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