Der Bundesrat schafft mit einer neuen Verordnung die rechtliche Grundlage, um präventive Massnahmen im Bereich Häusliche Gewalt und Gewalt an Frauen zu verstärken.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Nov. 2019 eine Verordnung verabschiedet, welche für präventive Massnahmen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt mehr finanzielle Mittel vorsieht. Gefördert werden bspw. Informations- und Sensibilisierungskampagnen, Bildungsmassnahmen für Fachpersonen und Präventionsprojekte für gewaltbetroffene Personen. Basis bildet die Istanbul-Konvention, welche die Schweiz dazu verpflichtet, umfassende Massnahmen im Kampf gegen die Gewalt an Frauen zu treffen und auch die «Verstümmelung weiblicher Genitalien» als explizite Gewaltform erfasst.
Das Netzwerk ist erfreut über diese Verordnung, sie ist ein bedeutender Schritt hin zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und – auch wenn die vorgesehene Finanzhilfe vom Parlament noch bewilligt werden muss – ein wichtiges Signal.
Bildquelle: "Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt", Übersichtspublikation, Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung, von Frau und Mann (EBG), 2018.
https://www.maedchenbeschneidung.ch/netzwerk/aktuelles/artikel/praevention-von-haeuslicher-gewalt-und-gewalt-an-frauen-erhaelt-mehr-gewicht
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