Referenzurteil zur Kostenübernahme bei Klitorisrekonstruktionen

Erstmals hat ein Gericht darüber entschieden, dass die Kosten einer Klitorisrekonstruktion durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernommen werden muss. Dieses Referenzurteil ist ein wichtiger Meilenstein für die einheitliche und gerechte medizinische Versorgung von Betroffenen.

Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Waadt hat die Beschwerde einer betroffenen Frau gutgeheissen. Diese hatte sich einer Klitorisrekonstruktion unterzogen; die zuständige Krankenversicherung lehnte aber eine Kostenübernahme der chirurgischen Intervention ab. Das Gericht hingegen hiess deren Beschwerde gut und argumentierte, dass mit der Umstellung auf die Diagnosekodierung ICD-10-GM am 1. Januar 2015 die weibliche Genitalbeschneidung explizit als Diagnose und Krankheit anerkannt werde. Die mit FGM/C verbundenen Beschwerden hätten Krankheitswert; der Eingriff der Klitorisrekonstruktion erfülle daher die Kriterien des KVG für eine Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung. 

Die Klientin wurde durch den Verein «Astrée» vertreten, das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz war ebenfalls punktuell involviert. Wir möchten uns an dieser Stelle herzlich bei «Astrée» bedanken, welche massgeblich zum Erfolg dieses äusserst wichtigen Referenzurteils beigetragen haben! 

https://www.maedchenbeschneidung.ch/netzwerk/aktuelles/artikel/referenzurteil-zur-kostenuebernahme-bei-klitorisrekonstruktionen

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09.10.2024