Revision Opferhilfegesetz: Neue Hoffnung für Gewaltbetroffene mit Tatort Ausland

Es ist ein wichtiger Teilerfolg: Opfer von Gewalt, darunter auch Betroffene von weiblicher Genitalbeschneidung, dürfen hoffen! Die zuständige Ständeratskommission hat der Ausarbeitung einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt.

Die Rechtskommission des Ständerats hat am 3. April 2025 mit 8 zu 5 Stimmen grünes Licht für die Ausarbeitung eines Entwurfs gegeben, mit dem das Opferhilfegesetz so geändert werden soll, dass Opfer von Gewalttaten im Ausland Zugang zu den benötigten Unterstützungsleistungen aus der Opferhilfe erhalten (22.456 n Pa.Iv. RK-N. «Lücke im OHG schliessen. Opfer mit Tatort Ausland unterstützen»). 

Mit der Gesetzesanpassung erfüllt die Schweiz ihre Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention & der Europaratskonvention gegen Menschenhandel.

Das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung ist sehr froh über diesen Entscheid und hofft, dass der Ständerat dem Geschäft demnächst ebenfalls zustimmt. 

Revision Opferhilfegesetz: Neue Hoffnung für Gewaltbetroffene mit Tatort Ausland

Dokumente/Links


https://www.maedchenbeschneidung.ch/netzwerk/aktuelles/artikel/revision-opferhilfegesetz-tatort-ausland

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07.04.2025