Neuer Schutzbrief: Hilfreich bei Reisen ins Herkunftsland

Das Bundesamt für Gesundheit und das Staatssekretariat für Migration haben einen Schutzbrief veröffentlicht, der Familien bei Auslandreisen dabei unterstützen soll, sich gegen Druck aus dem sozialen Umfeld im Herkunftsland zu wehren. Dies, falls sie dazu gedrängt werden, die Tochter beschneiden zu lassen.

Der Schutzbrief des Bundes kann in vielen Fällen hilfreich sein: Etwa, wenn sich Eltern zwar gegen FGM/C aussprechen, die im Herkunftsland verbliebene Familie die Praxis jedoch befürwortet und Druck auf die Eltern ausübt. Der Schutzbrief kann beigezogen werden, falls Fachpersonen Klient*innen bei bevorstehenden Auslandsreisen über die Schweizer Rechtslage zu FGM/C informieren möchten. Er dient also primär dem Schutz vor FGM/C bei Auslandsreisen und der allgemeinen Information.

Der Schutzbrief enthält Informationen zur gesetzlichen Lage in der Schweiz – insbesondere auch, was die Strafbarkeit von Taten im Ausland angeht. Er enthält aber auch praktische Handlungsanweisungen und verweist auf Hilfsangebote für Betroffene. Wir empfehlen Fachpersonen, sich vor der Verwendung des Schutzbriefes von der nationalen oder einer der regionalen Anlaufstellen des Netzwerkes beraten zu lassen.  

Herausgeberin des Schutzbriefes ist die Schweizerische Eidgenossenschaft. Den Lead im Projekt hatte das Bundesamt für Gesundheit BAG. Das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz hat die Erarbeitung des Schutzbriefes begleitet.  

Der «Schutzbrief gegen Mädchenbeschneidung» existiert auf Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Amharisch, Arabisch, Somali und Tigrinja. Er kann unter folgendem Link bezogen werden: www.stop-fgm.admin.ch

Der Schutzbrief kann kostenlos auch in gedruckter Form bestellt werden.  

https://www.maedchenbeschneidung.ch/netzwerk/aktuelles/artikel/schutzbrief-fgmc-schweiz

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25.06.2024