Der Tod eines Mädchens aufgrund der Beschneidung führt erstmalig zu einer rechtlichen Verfolgung dieser Praxis in Somalia und löst eine öffentliche Debatte aus über die Tradition der Mädchenbeschneidung
Somalia gehört weltweit zu den Ländern mit der höchsten Prävalenz an weiblicher Genitalbeschneidung. Die Verfassung des Landes untersagt zwar die Beschneidung von Mädchen, ein spezifischer Straftatbestand, welcher die Ahndung dieser Praxis ermöglichen würde, existiert bis anhin jedoch nicht. Dies könnte sich nun ändern. Die 10-jährige Deeqa Dahir Nuur verblutete Mitte Juli als Folge ihrer Beschneidung; sie ist nicht die erste. Dieses Mal aber hat eine engagierte Journalistin den Fall über die sozialen Netzwerke öffentlich gemacht und damit nicht nur eine Debatte losgetreten, sondern auch die Aufnahme polizeilicher Ermittlungen bewirkt. Laut der Aktivistin Ifrah Ahmed ist unabhängig vom Ausgang der Ermittlungen bereits der Fakt, dass eine Untersuchung eingeleitet wurde, ein Erfolg.
Beitrag in der NZZ vom 9.8.2018 von Karin A. Wenger
https://www.maedchenbeschneidung.ch/netzwerk/aktuelles/artikel/somalia-tod-eines-maedchens-hat-erstmals-rechtliche-konsequenzen
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