Tagungsrückblick: Konferenz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

Im November 2018 richtete das Eidgenössische Büro für Gleichstellung EBG eine Konferenz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, dem Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, aus. Fachleute, Bund und Kantone diskutierten die sich daraus ergebenden Massnahmen und Verpflichtungen. Das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung war mit dabei und blickt darauf zurück.

Nachdem die Istanbul-Konvention am 1. April 2018 in der Schweiz in Kraft getreten ist, steht nun deren Umsetzung an. Dies ist eine Querschnittsaufgabe, die ein vielseitiges Engagement erfordert – in den Bereichen Prävention und Information, Schutz und Opferhilfe sowie Strafverfolgung.

Insbesondere im Bereich Prävention und Information ergeben sich bezüglich weiblicher Genitalbeschneidung (FGM/C) diverse Verpflichtungen auf verschiedenen föderalen Ebenen. Die Konvention verlangt, auch NGO’s und Fachpersonen der Bereiche Gesundheit, Soziales, Bildung und Justiz einzubeziehen und deren Angebote zu fördern. Auch soll die Zivilgesellschaft aktiv bei der Umsetzung und beim Monitoring mitwirken.

Anlässlich der auf grosses Interesse gestossenen Konferenz vom 13. November 2018 in Bern zeigte sich, dass es weder an Engagement noch an Ideen mangelt, wie den Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention nachgekommen werden könnte. Die Herausforderung wird sein, die politisch Verantwortlichen davon zu überzeugen, die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen.

https://www.maedchenbeschneidung.ch/netzwerk/aktuelles/artikel/tagungsrueckblick-konferenz-zur-umsetzung-der-istanbul-konvention

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04.02.2019