In den nächsten zweieinhalb Jahren werden wir entsprechend den Empfehlungen aus dem Bericht des Bundesrates zum Postulat Rickli unsere Expertise noch mehr als bisher in die Regionen und Kantone tragen und gleichzeitig unsere Kompetenzen als Netzwerk konsolidieren. Der Bund (BAG und SEM) wird uns dabei weiterhin finanziell unterstützen.
Mit dem Beginn einer neuen Mandatsperiode im Juli 2021 stehen wir mit unserem Netzwerk an einem wichtigen Punkt, worüber wir Sie an dieser Stelle gerne informieren möchten: In den nächsten zweieinhalb Jahren werden wir entsprechend den Empfehlungen aus dem Bericht des Bundesrates zum Postulat Rickli unsere Expertise noch mehr als bisher in die Regionen und Kantone tragen und gleichzeitig unsere Kompetenzen als Netzwerk konsolidieren. Der Bund (BAG und SEM) wird uns dabei weiterhin finanziell unterstützen.
Im letzten November hat der Bundesrat seinen Bericht veröffentlicht, mit dem er dem Postulat 18.3551 von Natalie Rickli «Massnahmen gegen die weibliche Genitalverstümmelung» Folge geleistet hat (wir berichteten im Newsletter #8 bereits darüber). Der Bundesrat hat im Bericht aufgezeigt, wie Mädchen und Frauen noch besser vor weiblicher Genitalbeschneidung (FGM/C) geschützt werden können. Unser Netzwerk hat eine Stellungnahme zum Bericht verfasst, in der es zu einem ähnlichen Schluss kommt wie der Bundesrat: Das Strafgesetz (Artikel 124 StGB) reicht nicht aus, um Mädchen und Frauen vor FGM/C zu schützen. Es braucht mehr Prävention, interdisziplinären Austausch, Fachwissen, Beratung und kompetente Personen in der gesundheitlichen Versorgung in den Lebenskontexten der potenziell gefährdeten Mädchen und Frauen in der Schweiz.
Eine Befragung der Kantone im Rahmen des Postulatsberichts hat gezeigt, dass etwa die Hälfte der Kantone sich zwar engagieren bezüglich FGM/C, jedoch nur wenige von ihnen über Zuständigkeiten und institutionalisierte Angebote im Bereich Gesundheitsversorgung, Beratung und Prävention verfügen. Hier sind die Kantone dazu eingeladen und aufgefordert, sich in den nächsten Jahren – nicht zuletzt im Rahmen der Istanbul Konvention – einzubringen und konkrete Massnahmen gegen die schädliche Praxis von FGM/C zu ergreifen.
Das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz steht den Kantonen als nationales Kompetenzzentrum hier selbstverständlich zur Verfügung.
Beitrag von: Trägerschaftsorganisationen des Netzwerks
https://www.maedchenbeschneidung.ch/netzwerk/stories/regionalisierung-foerdern
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