Ein achtjähriges Mädchen, dessen Eltern aus einem Land stammen, in dem weibliche Genitalbeschneidung (FGM/C) weit verbreitet ist, erzählt in der Schule von einer bevorstehenden Mandeloperation. Die Lehrperson wird stutzig, da das Mädchen bisher kaum krank war. Ist hier vielleicht gar nicht eine Mandeloperation, sondern eine Beschneidung der weiblichen Genitalien geplant?
Nach einem Austausch mit dem Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz lädt die Schule die Eltern zu einem Gespräch ein; mit dabei ist auch eine vom Netzwerk geschulte interkulturelle Vermittlerin. Es wird den Eltern erklärt, dass man sich Sorgen macht um das Mädchen, weil FGM/C im Herkunftsland der Eltern immer noch weit verbreitet ist. Zudem werden die Eltern informiert, dass FGM/C in der Schweiz strafbar ist, auch wenn der Eingriff im Ausland gemacht wird. Während des Gesprächs kann der Verdacht entkräftet werden - es war wirklich eine Mandeloperation geplant.
In diesem Fall war kein Behördenkontakt wegen Kindeswohlgefährdung nötig. In anderen Fällen kann eine Gefährdungsmeldung an die Kindes- oder Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder eine Strafanzeige angebracht sein. Welcher Weg beschritten werden soll, muss im Einzelfall geklärt werden.
Für Fachpersonen ist es wichtig, zu verstehen, dass es sich bei FGM/C um eine Form von Kindeswohlgefährdung und innerfamiliärer Gewalt handelt. Wie bei anderen Formen von Kindeswohlgefährdung innerhalb der Familie, ist auch hier die (Früh-)erkennung und das Vorgehen bei einem Verdacht alles andere als einfach und es gibt kein Patentrezept dafür. Grundsätzlich gilt:
Das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz erarbeitet derzeit ein Factsheet zum Thema FGM/C und Kindesschutz. Dieses wird im 2019 erscheinen.
https://www.maedchenbeschneidung.ch/netzwerk/stories/weibliche-genitalbeschneidung-und-kindeswohlgefaehrdung
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